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   LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04   

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LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 (https://dejure.org/2004,5330)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 (https://dejure.org/2004,5330)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 10 TaBV 41/04 (https://dejure.org/2004,5330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung im BeschlussverfahrenFreistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG§ 37 Abs. 6 BetrVG
    Einstweilige Verfügung im BeschlussverfahrenFreistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gegen den Argeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung; Bestehen einer Zustimmungspflicht des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG § 10; ; ArbGG § 80 Abs. 1; ; ArbGG § 81; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Freistellungsanspruch zum Besuch einer Schulungsveranstaltung - Kostenvorschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 20.11.2003 - 5 TaBV 69/03

    einstweilige Verfügung, Schulungsveranstaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, deren Erforderlichkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, verlangen, weil das Betriebsratsmitglied einer Zustimmung oder Freistellungserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht bedarf (im Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; Abweichung von: LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489).

    Demgegenüber wird auch vertreten, dass die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder im Wege der einstweiligen Verfügung durch den Betriebsrat regelmäßig nicht erzwungen werden kann, weil es einer Freistellung durch den Arbeitgeber nicht bedarf (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44 = NZA-RR 1996, 12; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; ArbG Berlin, Beschluss vom 12.11.1976 - DB 1976, 2483; Heinze, RdA 1986, 273, 287; Corts, NZA 1998, 357, 358; Walker, Einstweiliger Rechtsschutz, 1993, Rz. 821 ff., 824; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil B, Rz. 261; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2000, Anhang zu §§ 935, 940 ZPO, Rz. 310 f., 311).

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Auch wenn der Arbeitgeber einer Teilnahme des Betriebsratsmitglied an der Schulungsveranstaltung widerspricht, folgt hieraus kein Verbot für das Betriebsratsmitglied, an der Schulungsveranstaltung teilzunehmen (BAG, Urteil vom 15.03.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 105).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94

    AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung (BAG, Beschluss vom 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG; Urteil vom 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung (BAG, Beschluss vom 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG; Urteil vom 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • ArbG Bremen, 25.02.2000 - 1 BVGa 4/00

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Einerseits wird vertreten, dass das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gestatten kann (LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489; Arbeitsgericht Detmold, Beschluss vom 30.04.1998 - AiB 1998, 405; Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.01.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 54; Arbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 25.02.2000 - AiB 2000, 288; Wenzel NZA 1984, 112, 116; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 37 Rz. 252; ErfK/Eisemann, 3. Aufl., § 37 Rz. 28; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rz. 132; Wiese/Weber, GK-Betriebsverfassungsgesetz, 7. Aufl., § 37 Rz. 277, 281; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 85 Rz. 31 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Demgegenüber wird auch vertreten, dass die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder im Wege der einstweiligen Verfügung durch den Betriebsrat regelmäßig nicht erzwungen werden kann, weil es einer Freistellung durch den Arbeitgeber nicht bedarf (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44 = NZA-RR 1996, 12; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; ArbG Berlin, Beschluss vom 12.11.1976 - DB 1976, 2483; Heinze, RdA 1986, 273, 287; Corts, NZA 1998, 357, 358; Walker, Einstweiliger Rechtsschutz, 1993, Rz. 821 ff., 824; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil B, Rz. 261; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2000, Anhang zu §§ 935, 940 ZPO, Rz. 310 f., 311).
  • ArbG Detmold, 30.04.1998 - 3 BVGa 3/98

    Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes für die Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
    Einerseits wird vertreten, dass das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gestatten kann (LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489; Arbeitsgericht Detmold, Beschluss vom 30.04.1998 - AiB 1998, 405; Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.01.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 54; Arbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 25.02.2000 - AiB 2000, 288; Wenzel NZA 1984, 112, 116; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 37 Rz. 252; ErfK/Eisemann, 3. Aufl., § 37 Rz. 28; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rz. 132; Wiese/Weber, GK-Betriebsverfassungsgesetz, 7. Aufl., § 37 Rz. 277, 281; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 85 Rz. 31 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme

    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, deren Erforderlichkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, verlangen, weil das Betriebsratsmitglied einer Zustimmung oder Freistellungserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht bedarf (im Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.04 - 10 TaBV 41/04 - Abweichung von: LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489).

    Seit der Entscheidung vom 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - ist die Beschwerdekammer der zuletzt genannten Auffassung gefolgt.

    Allein der Umstand, dass der Betriebsrat nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um die Schulungskosten vorzustrecken, kann nicht zur Annahme einer Vorschussverpflichtung durch den Arbeitgeber führen, wenn die Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zwischen den Beteiligten streitig ist (LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04).

  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (vgl. auch LAG Hamm 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 37 Rn. 250; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Rn. 133; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rn. 70; a.A.: GK-Weber, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rn. 278 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

    Zwar ist richtig, dass ein Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2, 6 BetrVG befugt ist, der Arbeit fernzubleiben, ohne dass es noch einer dahingehenden Freistellungserklärung des Arbeitgebers bedarf, wenn ein Betriebsrat ordnungsgemäß die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG beschließt (vgl. insoweit BAG 30.01.1973 - 1 ABR 1/73, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3; LAG Hamm 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - LAG Düsseldorf 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95, NZA-RR 1996, 12).

    aa.Soweit der Betriebsrat die Freistellung der Beteiligten zu 2) und 3) an sich begehrt, folgt dies daraus, dass sie schon per Gesetz, nämlich aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses (vgl. BAG 30.01.1973 - 1 ABR 1/73, aaO.; LAG Hamm 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - LAG Düsseldorf 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95, aaO.), von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit sind.

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Damit wird verkannt, dass die einstweilige Verfügung nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und der Anspruchsteller daher im Verfügungsverfahren keine gerichtlich verbindliche Begutachtung des streitigen Rechtsverhältnisses durch das Gericht erreichen kann (Kammerbeschluss vom 06.09.1995, NZA-RR 1996, 12 = LAGE Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972, LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2004, 10 TaBV 41/04, n.v., LAG Köln, Beschluss vom 20.12.2003, ZBVR 2004, 101).
  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

    Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier; BetrVG, 24. Aufl., § 37 Rn. 250; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Rn. 133 f.; ErfK/Eisemann, 8. Aufl., § 37 BetrVG Rn. 28 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13

    Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten

    a) So hätte die gebotene Sachprüfung im Vorfeld der Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeben, dass nach dem in einschlägigen Konstellationen gemäß § 85 Abs. 2 i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm vom Arbeitgeber nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann, ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung freizustellen, weil es einer solchen Freistellungserklärung von Rechts wegen nicht bedarf ( LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04; 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08 - EzB BetrVG § 37 Nr. 22; vgl. auch 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).
  • ArbG Ulm, 12.01.2005 - 7 BVGa 1/05

    Freistellung für Schulungsteilnahme - Einstweilige Verfügung

    Das Landesarbeitsgericht Hamm führt diesbezüglich in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2004 (Az. 10 TaBV 41/04) folgendes aus:.
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